ILLUSTRIERTE GESCHICHTE
 

 
     
 

 

Eheberedungen zur Stolberger Doppelhochzeit

 auf Schloss Königstein 1566

 
     
 
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Graf Eberhard IV. von Eppstein - Königstein starb am 25.Mai 1535 kinderlos auf Schloss Königstein. In seinem Testament von 1527 bestimmte er Graf Ludwig von Stolberg als Erbe seines Privat- und Lehensbesitzes und zum Nachfolger in der Regierung. Er war der  Sohn seiner Schwester Anna, die mit Graf Botho von Stolberg verheiratet war.

 

Schon im Alter von 9 Jahren weilte Ludwig mit seinem Bruder Wolfgang einige Jahre zur Erziehung und Ausbildung bei seinem Onkel Graf Eberhard in Königstein und studierte später u.a. in Wittenberg und Mainz. Er war sehr sprachbegabt, beherrschte fließend griechisch und Latein, sowie die modernen Sprachen.

Graf Eberhard und sein enger Freund und späterer Ehemann seiner Nichte Juliana, Graf Wilhelm von Nassau, entschieden die Wahl seiner zukünftigen Gattin, die auf Gräfin Walburga Johanna von Wied-Runkel fiel.

 

Einer Eheschließung, die meist aus vermögens- und versorgungsrechtlichen Gründen geschlossen wurde, ging eine „Eheberedung“ voraus. Dabei waren es die Notare und Verhandlungspartner, welche die Bedingungen für das Paar festlegten und damit auch über deren Zukunft und ihrer Herrschaften entschieden.

 

Die 3 wichtigsten Verhandlungspunkte betrafen die Mitgift der Braut, die Morgengabe nach dem Beischlaf als finanzielle Absicherung im Falle einer Witwenschaft, sowie die Nachlass- und Erbschaftsregelungen.

Mit der Unterschrift und Besiegelung des Ehevertrags wurde für beide Partner das Verlöbnis als auch die Ehe rechtskräftig.

Dann konnte die "Heimführung" oder auch "Heimfahrt" erfolgen.

 

Betrachten wir  nun einmal die ausgehandelt und geschlossenen Verträge der Stolberg-Königsteiner Familie, die uns durch ihre überlieferten Urkunden einen zeitgenössischen Einblick gewähren.


Nach längeren Eheberedungen wurde am 22.1.1528 der Ehevertrag für Graf Ludwig von Stolberg und Gräfin Walburga von Wied-Runkel geschlossen.

Der Brautvater, Graf Johann von Wied, versprach 4000 Gulden in Gold nach vollzogenem Beischlaf, Graf Eberhard anstelle des Brautvaters ebenfalls 4000 Gulden und eine Morgengabe von 1000 Gulden sowie 3000 Gulden im Falle einer Witwenschaft.

Eine festlich ausgestattete Hochzeit wurde am 25.4.1528 von Graf Eberhard auf Schloss Königstein ausgerichtet.

 

In den kommenden Jahren nahm Graf Ludwig hohe Positionen ein, wurde kaiserlicher Rat und Reichserbkämmerer, wirkte an Reichstagsbeschlüssen mit und wurde von König Ferdinand in den Reichshofrat berufen.

Seine Redegewandtheit, Diplomatie und Verhandlungsgeschick führten ihn im Auftrage des Reiches ins Ausland. Auch am Zustandekommen des Passauer Vertrages 1552 war er maßgeblich beteiligt. 

 

Das Paar hatte drei Töchter, Catharina, Elisabeth und Anna, ein Sohn starb kurz nach der Geburt.

 

Für Gräfin Catharina, als die älteste Tochter, wünschte man 1548 eine Verbindung zu dem machtvollen Hause Wertheim mit dem Grafen Michael III. . .

 

Dieser wurde nach dem Tode des Vaters, Graf Georg II. von Wertheim im Alter von 2 Jahren als Nachfolger der Grafschaft eingesetzt.  Seine Mutter, Barbara von LImpurg, Graf Wilhelm v. Eberstein und Schenk Wilh. ,Herr von Limpurg übernahmen die Vormundschaft.

Am 31.Jan. 1545 berichtet er dem Grafen von Eberstein über seine Studien aus Leipzig und Wittenberg.

Sechs Jahre später wurde er als volljährig erklärt. Er gehörte zu den aufgeschlossenen Landesherren seiner Zeit und führte als einer der ersten in Süddeutschland die Augsburger Konfession (1530) ein.

 

Die Grafschaft besaß das Geleit auf der wichtigen Fernhandelsstrasse Nürnberg-Frankfurt mit drei Zollstellen. Ebenfalls das Geleit auf dem Main zwischen Marktheidenfeld und Freudenberg, wichtig in Zeiten der Frankfurter Messen.

Auch gewährte die Goldene Bulle das Recht, den König von Böhmen und den Kurfürsten von Sachsen zur Königswahl zu geleiten. Hinzu kam eine Einnahmequelle aus dem Judenregal (Schutzjuden), was fast die Hälfte der Einnahmen ausmachte. 
 

 


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Graf Ludwig von Stolberg kämpfte bereits 1542 mit Graf Michael III. (*1529) in Ungarn gegen die Türken. Auch Wertheim hatte ein Kontingent gestellt.

Am 12.6. und 28.8.1548 wurde in Frankfurt der Ehevertrag ausgehandelt, der für Catharina eine Mitgift in Höhe von 8.000 Gulden, die Widerlage (Vermögensanteil des Gatten in das eheliche Vermögen) ebenfalls 8.000 Gulden und eine Morgengabe von 2.000 Gulden vorsah.

Am 18. Nov. 1549 bestätigte Catharina, geb. Gräfin zu Stolberg, Königstein, Rochefort, daß Philipp, Graf zu Rieneck und Anthonius von Isenburg, Graf zu Büdingen, mit Bewilligung ihres Vaters, Graf Ludwig, Grafen zu Stolberg, Königstein, Rochefort, Herrn zu Eppstein, Münzenberg, Wernigerode, Agimont und Breuberg und ihre Mutter Walpurgen, geb. von Wied, eine Ehe beredet zu haben zwischen ihr und Graf Michael zu Wertheim , Herrn zu Breuberg.

Sie verzichtet auf alles Erbe ihres Hauses. Stirbt aber ihr Vater ohne männlichen Erben, so soll sie ihren Erbteil erhalten, außer wenn Mannspersonen vom Stamme noch leben.

Besonders verzichtet sie auf alle Erbschaften aus den Graf- und Herrschaften zu Schwarzburg und Honstein, die Kraft Erbvertrags an der Grafschaft Stolberg fallen können. Weiter nimmt sie sich ausdrücklich vom Verzicht aus, was nach der Einigung, die ihr Vater mit seinen Brüdern geschlossen hat, an sie fallen kann.

„Catherin hat nach  grefflicher tochter gewohnheit of ihre brust ein leiblichen eidtt zu got geschworenn gegen disen vertzig (Verzicht) und die Urkunde eigenhändig unterschrieben, da sie noch kein Siegel hat“.
 

Graf Michael erklärt für sich und seine Erben seine Einwilligung.

Datum: geschehen off montag, den 8. tag des heiligenn bischoffs Martin, den 18. Novembris 1549 es siegeln: Reinhart, Graf zu Sollms, Michel Graf zu Wertheim, Philips, Graf zu Rieneck, Antonius von Isenburg, Graf zu Büdingen, Philips Graf zu Nassaw und Sarbrucken, Adolff, Graf zu Nassaw, Herr zu Wissbadam und Itzstein, Albrecht, Graf zu Stolberg, Königstein, Ruchefortt und Wernigerode, Herr zu Epstein, Mintzberg und Agimontt.

 

Am gleichen Tag verschreibt „Graf Michael, Graf zu Wertheim, Herr zu Breuberg Catharinen, geb. Gräfin zu Stolberg, Königstein und Rochefort seiner Ehegemahlin, 100 fl jährliche Gült an seinem Dorf und Gut zu Marktheidenfeld als Zins für die 2.000 fl. Ihrer Morgengabe. Der Schultheiß dortselbst soll sie jährlich an Martini ausbezahlen.

Datum: geschehen ime schloss Königstein off montag den 8. tag sanct martins, welchs ist der 18. Novembris 1549, Michel graff zu Wertheim.

 

Auch der Notar Johann Fischer von Landenburg beglaubigt auf Anweisung des Grafen Ludwig die gleiche Urkunde : Datum...geschehen 1549 off montag des 18. tags des monats Novembris im schloß Königstein meintzer bisthumbs“.

 

Damit standen ihr als Wittum 18.000 Gulden zu, die im nächsten Jahr am 08.12. auf 24.000 Gulden erhöht wurden.

Das Paar hatte eine Tochter, Barbara, geboren am 22.5.1555.
 

 
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Anfang 1556 erkrankte Graf Michael sehr schwer, so dass sich Graf Ludwig von Stolberg noch mit ihm in Wertheim traf, und dann nach Ortenberg weiter ritt. Dort erhielt er am 03.März 1556 die Nachricht der gräflichen Leibärzte über den schlechten Gesundheitszustand des Grafen. Am 05.März kamen Michaels Räte Ratzenberg und Haas im „Arnsburger Hof“ in Frankfurt (heute Kurt-Schumacher-Strasse) zu einer Besprechung zusammen.

Bereits am 14. März 1556 starb er im Alter von 26 Jahren.

 


 
 
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In der folgenden Woche, am 19.März, ließ sich der Graf zu Stolberg als Vormund der Enkelin huldigen , auch sie starb  5 Tage später.

Vater und Tochter wurden in der evangelischen Kirche Sandbach (Breuberg) in der Familien - Grablege beigesetzt.
 

An Gräfin Catharina von Wertheim war nun nach dem Tode ihres Gatten und der Tochter das gesamte Erbe der Grafschaft Wertheim und Teile Breubergs gefallen.

 

Bisher war es immer eine große Frage, wieso kam Graf Ludwig von Stolberg ein Jahr nach dem Tode von Graf Michael III. in den Besitz der gesamten Erbschaft seiner Tochter Catharina?

 

In der folgenden Urkunde finden wir die Antwort:

am 18.März 1557 beurkundet sie vor Johan Zwengell von Heidelberg, Wormser Bistums, kaiserlicher Notar und des Gerichts zu Frankfurt Prokurator, sowie dem Johan Keller als Zeugen folgende Erklärung:

„sie habe die Erbschaft mit Freiheit eines Inventars angenommen, Ihres Gemahls Ehre und seines löblichen, veralteten Stammes der durch sein Absterben geendet, Reputation höher stellend als ihren Nutzen. Seitdem habe sie aber erkannt, dass es ihr als einer jungen Frau und Witwe beschwerlich sei, die Erbschaft länger zu behalten, zumal ihr Vater über die ganze wertheimische Erbschaft „der Obrigkeit“ und mit „den Regalien alle verfalllenen wertheimische Lehen erlangt“ habe, und neben ihr und ihrem Vater sich etliche andern als Miterben angemeldet hätten, so dass es ihr bedenklich erscheine, ohne „Obrigkeit“ die Erbschaft inne zu haben und sich ihretwegen in Streitigkeiten zu begeben. Deshalb hat sie mit ihrem Vater einen Vertrag abgeschlossen, den sie durch den Notar verlesen läßt“.

Auszugsweise:

"Catharina, geborene von Stolberg, Gräfin zu Wertheim, Witwe, übergibt ihrem Vater Ludwig, Graf zu Stolberg, Königstein, Rochefort und Wertheim und seinen Erben die Erbgerechtigkeit an den wertheimischen Gütern mit allem Zubehör, so sie vom jungen Fräulein von Wertheim ihrer und des Grafen Michel Tochter, geerbt hat.

Sie überträgt ihm auch die von Graf Michel gemachten Schulden und übergibt das Geschütz mit Zubehör, außer dem alles, was ihr durch "himlichs" Verschreibung und wittumshalber außerhalb der Morgengabe gebührt.

Stirbt Ludwig ohne männliche Erben, so soll die ganze Erbschaft wieder an sie fallen. Sie behält sich alle fahrende Habe, das Geschütz ausgenommen, vor, das Geschütz soll ihr Vater und dessen männliche Erben nicht veräußern dürfen.

Regierung, Obrigkeit und Jagd in diesem Gebiet soll ihrem Vater zustehen.

Sollte sie sich "verändern" (heiraten), so wird sie, um eine Zertrennung der Grafschaft Wertheim zu verhindern, die Pfandschaft an ihren Vater und seine männlichen Erben gegen billlige Vergeltung abtreten. Für all das verschreibt Graf Ludwig ihr und ihrem Erben 800 fl. Frankfurter Währung.

Stirbt Ludwig ohne männlichen Erben, so soll das Geschütz dem, der Königstein bekommt, zufallen, sofern er Catharina leistet, was ihr verschrieben ist.

Wird das Geschütz nach Königstein gebracht, so soll sein Erbe an Catharina 4000 fl. Frankfurter Währung bezahlen, fehlt ein Teil des Geschützes, dann den entsprechenden Teil der Summe.

Solange Catharina Witwe bleibt, soll sie in dem Schloß Remlingen wohnen dürfen. Die Baulast soll sie tragen. Falls sich Catharina   zum 2. Mal verehelicht, soll das Schloß wieder Ludwig und seinen Erben gehören.

geschehen zu Preuberg, den 15. Oktobris anno 1556.

 

Danach gibt sie und ihr Vater die Zustimmung und entäußert sich dessen „ mit Mund, Hand und Habe“ und verspricht dem Notar als einer „offenen Person die Hand reichend,

Einhalten des Vertrages und die Verpflichtung, mehrere Urkunden darüber auszustellen“.

Als Zeugen: der ehrenhafte und weise Christoff Keller Schöffe und des Rates und Juncker Justinian von Holtzhausen, Bürger zu Frankfurt.

Ebenfalls anwesend: Walpurg, geb. von Widt, Gräfin zu Stolberg, der hochgelehrte und ehrenhafte Hieronimus von Glauburg, der Rechten Doktor und Johan Keller, Amtmann zu Eppstein, ihrer Gnaden Räte.

Eigenhändig vom Notar geschrieben, unterschrieben und signiert :

" …uff Dunstagk nach Reministere, den achtzehenden tag des monats martii, zwischen Eilff und Zwolff Uhr, Mittag Zeit, in des haylligen Romischen Reiches Statt Frankfurt, undt daselbst inn des erbaren Caspar Weytzenn werckmeisters behausung bey dem Santtborn gelegen, obenn uff. In der stuben am Eck gegen der gaßen zu, vor mir offnen Notario in nachbenannter glaubwürdiger Zeugenn..persönlich erschienen sind, der Wolgeborene Herr Ludwig Grave zu Stolberg Konigstein Rotthefortt und Wertheim Herr zu Epstein… " 

Vom 04.März 1562 gibt es ein  

"Verzeichnis des Geschütz mit seiner Zugehorung uff dem Schloss Konigstein :

" Diss Geschütze ist von Breubergk anhero kommen, nach Graff Michels Doth".

Sie werden nochmals als "Wertheimisch Geschütz Messing" am 29.Nov.1563" aufgeführt :

 

"Zwo gleich gros Messing halb notschlang, die eine die Weiss, die ander die Rote gnant, schissen gleich grossen stein, nämblich 20 phunt stehn uff iren Reddern, sampt iren

Zwen grosser gewaltiger Boler, oder Feuer Morser, Messing, werfen vber j (1)

centner, stehen vff iren Klotzen,  

Vier gleich grosser feltschlangen, schissen gleich schweren stein, nemblich 5 Pfund ".

 

In einer weiteren Urkunde, gegeben off unserm schlos Königstein, den 19. März 1559, bestätigt er die Überschreibung ihres Erbes. In Anbetracht der hohen Schulden durch die Übernahme der Grafschaft Wertheim, erließ Catharina die Pension und alle Forderungen, die sie an ihren Vater hatte. Dafür vermacht er ihr alle Gefälle in dem Dorf Dertingen, wobei er sich die Obrigkeit, Gerichtsbarkeit, Jagd und Fischerei vorbehält. Er verschreibt ihr die Atzung  für die Diener und ihrer Pferde. Das Heu und Stroh aber benötigt er für seine Hofhaltung in Wertheim. Er überlässt ihr „ den vier Herrn Hof zu Wertheim“ als Wohnung.

 

Damit war Graf Ludwig von Stolberg auch Graf von Wertheim sowie mit dem halben Anteil an Burg und Herrschaft Breuberg
 

 
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Die zweite Tochter, Gräfin Elisabeth (+/- 1530) hatte am 28.April 1560 in Schleiden/Eifel den Grafen Dietrich VI. zu Manderscheid,(*1538) Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden und Daun, Kronenburg, Saffenburg und Neuenburg (Neufchateau) geheiratet.

Graf Ludwigs ererbte Ardennen-Grafschaften Rochefort, Montaigu, Agimont, Orchimont, Herbumont lagen jetzt in direkter Nachbarschaft des Schwiegersohns.

Das erleichterte ihm später die Unterbringungen seiner Begleiter auf seiner Englandreise.

Graf Dietrich VI. starb m 01.3.1593 in Kerpen, die Ehe war kinderlos geblieben.

Ein Jahr später heiratete Elisabeth den Witwer Freiherr Wilhelm von Criechigen (*1550-+1597); sie starb am 26.6.1612
 
 
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Graf Ludwig von Löwenstein (*17.Feb.1530 in Vaihingen,+ 13.März 1611 in Wertheim) kam mit 18 Jahren an den kaiserlichen Hof in Wien, wo er ein Reiterregiment mit 1.000 Pferden erhielt und zum Präsidenten des Reichshofrats in Wien aufstieg. Später ging er nach Burgund und arbeitete für den Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz an verschiedenen Höfen.

1564 hatte er den Wunsch, eine Ehe mit der seit 8 Jahren verwitweten Gräfin Catharina von Wertheim einzugehen. Christoph Landschad von Steinach, der pfalzgräflicher Hofmeister in Zweibrücken war, fungierte hier als Verbindungsmann und strebte eine  Unterredung mit Graf Ludwig von Stolberg an, der zu dieser Zeit in Königstein weilte.

Das Treffen kam am 20. April in Mainz zustande. Graf Ludwig gab dabei zu erkennnen, daß die Person „ganz ein freundlichs wolgefallen habe und nicht uhngeneigt sei, sich mit ihm in heuratshandlung, deren gelibten tochter, der witfrauen von Wertheim halben, einzulassen“.

Jedoch wollte er keine bindende Zusage machen, sondern zuvor

Rücksprache mit seiner Frau und Tochter nehmen. Auch die materiellen Seiten wurden angesprochen, denn ohne den männlichen Erben von Graf Ludwig würde die Grafschaft Wertheim nach dessen Tod wieder an Catharina zurückfallen. Erwähnt wurde auch, dass die Gräfin „ ein schön ahnseliche farnus (bewegliche Güter) ahn silbergeschir und haußrath besitze.

 

Sein Antwortschreiben verzögerte sich, bis er am 03.Juni an Landschad schrieb, dass er zwar noch nicht mit Frau und Tochter über den Heiratsantrag gesprochen hätte, aber die Aussichten nicht günstig wären. In seiner Abwesenheit wurde ein weiterer Heiratsantrag an seine Tochter vorgebracht, jedoch von ihr abgeschlagen. Sie habe erklärt, daß sie zur Zeit noch nicht an eine Heirat denken wolle, woraufhin ihm Landschad antwortete:

„ dieweil nun die sachen also geschafen, alles dem herren bevelhen müsse. Er möge gedencken, das noch vil schöner fürstin und grafin in deutzer nation sein, do ein graf von Lewenstein wol mit versehen werden mög“.

 

Ludwig von Stolberg war mit der Entscheidung seiner Tochter Catharina nicht unbedingt  einverstanden und traf am 25. Oktober Herrn Landschad in Remlingen wieder.

 

Ihm gegenüber äußerte er: „ Ich woltt mein dochter, die von Wertheim, hette mir gefolgt, dan ich möcht graff Ludwigen von Lewenstein wol zu eim dochterman haben. Es hatt aber  nit sein sollen.

Ich  hab aber noch ein dochter, di 16 jar altt, der bin ich mechtig. Do der von Lewenstein nochmals gesint were, sich zu mir zu befreunden, soltt er bey mir allen guten willen finden“.

Landschad berichtet an den Grafen Löwenstein, dass Graf Stolberg nur drei Töchter habe:

„Di ein hatt ein von Manderschitt und mit dem khein kündt; so ist die von Wertheim zimblich blöd (kränklich), wie ich bericht, und sthett zu gott, ob sy verheuradt und kinder beckom. Sthett also uff dem jungsten frewlein, ders erharren kann, ein grosser heuradt, wie euer gnaden als der verstendig selbst ermessen khan“.

 

Die Aussichten für Gräfin Anna standen also nicht schlecht, in Anbetracht der Kinderlosigkeit der beiden älteren Schwestern, winkte ein großes Erbe.
 
 
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Diese Heiratsverbindung wurde von Graf Ludwig von Löwenstein als „ gantz angenem“ empfunden.

Bedingt durch eine Reise nach Prag im Auftrage des Kaisers, konnte er sich erst nach seiner Rückkehr 1566 mit den Heiratsplänen befassen und mit seinen Brüdern besprechen.

In der Zwischenzeit hatte der Graf von Stolberg sich aber bereits über die Erbteilungen Löwensteins informieren lassen. Er schlug nun ein persönliches Treffen von Graf Ludwig und Gräfin Anna in Königstein oder  zur Herbstmesse in Frankfurt vor. Ließ aber auch gleichzeitig wissen, dass er im Moment nicht in der Lage sei, das Heiratsgut seiner Tochter bar auszuzahlen, jedoch mit 5 % zu verzinsen.

Für den 17. September wurde ein Treffen zwischen Graf Ludwig von Löwenstein und Graf Ludwig von Stolberg, Gräfin Walburga und Gräfin Anna in Frankfurt vereinbart. Anfang  September lag Gräfin Anna im Schloss Königstein mit Fieber nieder, was sich bis zum vereinbarten Termin aber besserte.
Die Eheberedungen konnten am 21. September auf Schloss Königstein abgeschlossen werden, mit Siegel und Unterschrift:  Graf Ludwig zu Stolberg-Königstein, Graf Ludwig zu Löwenstein und Christoph Landschad von Steinach.
 

In der Zwischenzeit hatte Gräfin Catharina von Wertheim den Wunsch geäußert, wieder zu heiraten. Die Wahl fiel auf Graf Philipp II. zu Eberstein (1523-1589), einem schwäbischen Dynastengeschlecht auf der Ebersteinburg. Er war kaiserlicher Rat, oberster Hauptmann und Landvogt im Oberelsass.
 
 
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Sein Vater, Graf Wilhelm zu Eberstein und der Reichserbschenk Graf Wilhelm zu Limpurg hatten bereits 1548 den Ehevertrag von Catharina von Stolberg mit Graf Michael III. von Wertheim ausgehandelt; beide waren seine Vormünder.

 

Philipp II. von Eberstein war in erster Ehe 1556 mit der zweifachen Witwe Johanna von Bailleul  (Dame de Douxlieu +12.8.1563) aus Flandern verheiratet; die Ehe war kinderlos geblieben.

 

Bereits am 12. Januar 1566 fand in Wertheim die Eheberedung statt:

„Philipp, Graf zu Hanau und Herr zu Lichtenberg, und Otto Graf zu Eberstein haben eine Heirat verabredet mit Philipp, Graf zu Eberstein für diesen selbst und Ludwig, Grafen zu Stolberg, für seine Tochter Catharina, Witwe und Gräfin zu Wertheim.

Philipp und Catharina versprechen sich gegenseitig die Ehe. Catharina will ihrem Mann an Heiratsgut in die Ehe bringen 6.500 fl. auf der Pfandschaft des Amts Homburg am Main und 7.000 fl. auf der Pfandschaft Laudenbach und 500 fl. Bar. Beide Pfandschaften sollen Philipp nach dem Beilager eingeräumt werden. Dagegen verspricht Graf Philipp seiner Gemahlin 2.800 fl. als Hauptgut und 1.400 fl. jährliche Renten zum Widerlager und, wenn es von Graf Wilhelm zu Nassau, Katzenelnbogen und seiner Gemahlin Juliana geb. von Stolberg auch geschehe, 2.000 fl. mit jährlich 100 fl. Rente als Morgengabe und verschreibt diese Summe auf das Haus und Amt Gochsheim.

Stirbt Graf Philipp vor seiner Gemahlin, so soll sie zu ihrem Wittumssitz, Bau- und Brennholz, Fronde, Dienste, Fischerei und Jagd haben, dazu ihre Aussteuer, Widerlegung und Morgengabe, ihre Kleider, Kleinodien und sonstigen Schmuck, den halben Teil der Fahrnis (bewegliche Güter) das Rüstzeug und Geschätz ausgenommen.

Unterzeichnet von den beiden Unterhändlern, sowie Philipp und Ludwig.

Den Hochzeitstermin für Gräfin Anna hatte man für den 02. und 03. September auf Schloss Königstein bereits geplant, die nun als eine Doppelhochzeit anstand.

Der Brautvater, Graf Ludwig von Stolberg dürfte bereits zu dieser Zeit über eine geplante Reise nach London zu Königin Elisabeth I. in kaiserlicher Mission informiert gewesen sein. Da die Mutter des Grafen zu Löwenstein am 20. April in Landau verstorben war, hatte man einige Bedenken bezüglich des nahen Termins, aber Graf Ludwig konnte und wollte keine Verschiebung vornehmen.

Es sollte die größte und glanzvollste Hochzeit für seine Töchter Catharina und Anna auf hiesigem Schlosse werden, - vor genau 450 Jahren.

 

Graf Ludwig von Stolberg und seine Gemahlin, Gräfin Walburga sandten Anfang August ein Einladungsschreiben an die Verwandtschaft und befreundete Grafenhäuser:

 

 „ Euer Liebden kann ich freundlicher Meinung nicht verhalten, daß Ich die wohlgeborenen, meine freundlichen, wohlgeliebten Töchter Catharinen und Annen an die auch wohlgeborenen Philippsen Grafen zu Eberstein und Ludwigen, Grafen zu Löwenstein, ehelich verlobt und danach willens und fürhabens bin, sie mit Verleihung göttlicher Gnaden auf künftigen Montag, den zweiten Septembris, altem löblichen, wohlhergebrachten christlichem Brauche nach zu Königstein ehelich beizulegen und am folgenden Dienstag ihrer beider hochzeitlichen Ehrentag und Kirchgang zu halten“.

Er bittet die Gäste bis zum 2. September abends sich in Königstein einzufinden, um

„ den hochzeitlichen Ehrentag seiner Töchter zieren zu helfen und sich auch sonst in Fröhlichkeit dermaßen zu erzeigen“.
 

 
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Es wird gebeten, für die Unterbringungen die Anzahl der Pferde und Begleitungen mitzuteilen. Hier einige Angaben:

der Bräutigam Ludwig III. von Löwenstein mit Christoph Landschadt zu Steinnach kam mit 18 Reit-und 5 Wagenpferden,

Ludwigs Bruder, Wolfgang I. zu Löwenstein-Scharfeneck kam mit 12 Pferden, sein Bruder Friedrich II. mit 12 Pferden.

Philipp von Eberstein meldete erst am 2.Sept. aus Frankfurt, er komme mit 17 Pferden, sein Vetter zu Eberstein mit 6 und sein Schwager Marx Fugger mit 11 Pferden.

Philipp von Leiningen 18-19 Pferden, sein Bruder Georg mit 8-9 Pferden.

Die Gräfin Mutter Helena zu Hanau-Münzenberg, kam im Reisewagen, aber ohne Angaben der Pferde.

 

Um die 300 Gäste fanden sich zur Feier ein, hier einige der geladenen Gäste:

Gräfin Juliana zu Nassau-Dillenburg, die Schwester Graf Ludwigs,

Gräfin Helena zu Hanau-Münzenberg, Schwiegertochter von Gräfin Juliana,

Graf Johann zu Nassau-Dillenburg, Sohn von Gräfin Juliana,

Graf Balthasar Graf zu Nassau-Wiesbaden-Idstein,

Graf Albrecht zu Nassau-Saarbrücken, Schwiegersohn von Gräfin Juliana

Graf Philipp zu Leiningen-Westerburg, Neffe von Graf Ludwig,

Graf Reinhard zu Leiningen-Westerburg, Neffe von Graf Ludwig,

Graf Georg zu Leiningen-Westerburg, Neffe von Graf Ludwig,

Graf Johann von Wied in Runkel, Bruder von Gräfin Walburga,

Graf Dietrich zu Manderscheid, Schwiegersohn von Graf Ludwig,

Graf Konrad zu Solms-Braunfels, Tochter Gräfin Juliana,

Burggraf Johann Oyger Brendel von Homburg,           

 

Nicht alle Gäste und ihre Begleiter konnten auf der Burg untergebracht werden. In der Stadt standen ihnen die Gastwirtschaften „Zum König“, „Zum Schwanen“ und „Zum Roß“ zur Verfügung. 

Für die musikalische Gestaltung der Feier hatte Graf Ludwig Musikstücke und Texte ausgesucht und vom Wertheimer Kirchenchor einstudieren lassen. Chor und Orchester kamen mit dem Schiff auf dem Main von Wertheim nach Höchst und wurden weiter nach Königstein auf das Schloss gebracht. In einer Rechnung wurden in Wertheim für die Zehrung bezahlt „ 16 Gulden 6 Turnosen 4 Pfennige haben die Musici hinab gehn

Königstein und wieder herauf verzert ,den 21. Septembris bezalt Anno 1566 lauth Pfarhers Handschrift hie zu Werttheim mit D „

Die Heimfahrt der beiden Brautpaare wurde am 20.Oktober in Landau gefeiert, wo sich Graf Ludwig und seine Gemahlin Anna noch acht Tage aufhielten, um dann nach Löwenstein zu reisen, wo das junge Paar am 30. Oktober eintraf.

 

Graf Philipp II. zu Eberstein und Gräfin Catharina hatten keine Kinder.

Der Graf hatte eine Tochter Anna mit Agathe von Utrecht, die er später auch in seinem Testament mit 1500 Gulden bedachte.

 

Graf Ludwig III. von Löwenstein (*17.2.1530 - +13.3.1611) und Gräfin Anna 

 (*23.4.1548 - +02.11.1599) hatten 11 Kinder, davon heirateten die Söhne

Christoph Ludwig  Gräfin Elisabeth Amalie von Manderscheid-Schleiden,

Ludwig IV. Gräfin Juliana von Wied-Runkel

Johann Dietrich heiratete Josina von der Mark (Graf Ludwig von Stolbergs Grossmutter war Loys von der Mark)

 

Im Burgfestheft von 1966 wurden von Herrn Dr. Stöhlker die Hochzeitsfeierlichkeiten auf dem Schloss beschrieben.

 

©Ellengard Jung

 

StaWt, Urkunden,

H. Ehmer

Privatarchiv

Wiki,
 

 
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Bilderlegende:

1 = Graf Ludwig von Stolberg

2 = Siegel Vormundschaft Michael III. von Wertheim

3 = Burg und Stadt Wertheim

4 = Graf Michael III. von Wertheim-Breuberg

5 = Gräfin Barbara = Eltern Graf Michael III. von Wertheim und Gräfin Catharina, geb.

      Gräfin von Stolberg-Konigstein

6 = Burg Manderscheid

7 = Graf Ludwig von Löwenstein

8 = "Bettlade" des Grafen Ludwig von Löwenstein und Gräfin Anna, geb. Gräfin von

      Stolberg-Konigstein in der Wertheimer Stiftskirche

9 =  Philipp II. von Eberstein und Gräfin Catharina, verwitwete Gräfin von Wertheim,
       geb. Gräfin von Stolberg-Königstein, Wappen: Graf Eberstein = Eberstein`sches
       Wappen weiße Rose und Eber, Catharina, Stolberger Hirsch und Barben von
       Mömpelgart 

10 =  Schloss Gochsheim

11 = Graf Wolfgang I. zu Löwenstein-Scharfeneck